Werkstatt

Inspektions- und Werkstatttermine sind in Vertragswerkstätten (nicht ATU, Pit Stop  o.ä.) nach den Vorgaben und Intervallen der Fahrzeughersteller durchzuführen. Zur bargeldlosen Abwicklung wird eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die HV empfohlen. Siehe auch Kostenübernahme.