Schäden

Alle Schäden sind unverzüglich zu melden und bei Beteiligung Dritter durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Das Formular „Kraftfahrt-Schadenanzeige“ der Gothaer (s. A.) aufzunehmen und mit einem Kostenvoranschlag und Fotos an die HV zur weiteren Regulierung zu senden. Siehe auch Unfall.